Stellungnahme zur Pressemitteilung der Kompass Group AG

May 3, 2024

Stellungnahme zur Pressemitteilung der Kompass Group AG

Karlsruhe, 03. Mai 2024 – Am 2. Mai verschickte die Kompass Group AG eine Pressemitteilung mit den Vorwürfen unwahrer Tatsachenbehauptungen und des Identitätsdiebstahls gegen die Kompass Group Deutschland AG. Weiterhin gab die Absenderin an, eine einstweilige Verfügung gegen die Kompass Group Deutschland AG erwirken zu wollen.

Dazu stellen wir, die Kompass Group Deutschland AG, fest: Das Landgericht Mannheim hat dem Antrag auf einstweilige Verfügung der Kompass Group AG nicht stattgegeben. Stattdessen wurde zunächst eine mündliche Verhandlung in einigen Wochen anberaumt. Unserer Ansicht nach spricht das dafür, dass das Gericht die Argumente
der Kompass Group AG für nicht ausreichend erachtet hat, um die einstweilige Verfügung ohne eine solche Verhandlung zu erlassen.

Wir betrachten die Vorwürfe der Kompass Group AG als haltlos und haben bereits Schritte eingeleitet, um gegen diese bewusste Rufschädigung anwaltlich vorzugehen. Aus unserer Sicht dient diese Diskreditierung allein dem Versuch, die Kompass Group Deutschland AG als Mitbewerber zu verdrängen und von der negativen Berichterstattung in Bezug auf Herrn Dr. U, Aufsichtsratsmitglied der Kompass Group AG, abzulenken. Ein solches Verhalten ist für uns nicht hinnehmbar.

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