ALTERSVORSORGE

Betriebliche Altersvorsorge

Der Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber.

Aktualisiert am 01.10.2023 –

Mit Hilfe des Arbeitgebers für die eigene Rente vorsorgen – das ermöglicht eine betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV. Das Konzept hat schon immer Sinn gemacht, doch war sicherlich nie wichtiger, als derzeit. Denn zu Zeiten, in denen die staatliche Rente längst nicht mehr so hoch ausfällt wie früher, sollte man über weitere Möglichkeiten der finanziellen Absicherung im Alter nachdenken. Eine Möglichkeit, um für später zusätzlich vorzusorgen, ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) – darunter versteht man den Aufbau einer zusätzlichen Rente mithilfe des Arbeitgebers.

Es gibt verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge: 

  1. Bei der klassischen, arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt der Chef die Beiträge zur späteren Rente allein.
  2. Als Arbeitnehmer kannst du aber auch einen Teil deines Bruttogehalts für eine Betriebsrente einsetzen. Das nennt man eine Entgeltumwandlung.

Bei einem arbeitnehmerfinanzierten Modell muss dein Chef dank einer Gesetzesänderung deinen Beitrag mit 15% bezuschussen. 

Dein Weg zur betrieblichen Altersvorsorge

Wenn dein Chef oder die Personalabteilung nicht von selbst auf dich zukommen, frag sie nach den Möglichkeiten einer bAV. Bietet dein Chef dir nichts an, weise ihn auf dein Recht zur Entgeltumwandlung hin. Denn seit 2019 müssen Arbeitgeber 15% zur bAV bezuschussen, wenn du selbst etwas von deinem Bruttogehalt einzahlst! Viele Arbeitgeber bezuschussen sogar noch mehr – denn so sparen sie Lohnnebenkosten und es ist günstiger, als eine Gehaltserhöhung.

Eine wichtige Regel zur bAV lautet: Die Entgeltumwandlung lohnt sich umso mehr, je günstiger der Versicherungsvertrag ist und je mehr der Chef noch obendrauf gibt. Nachfragen lohnt sich also besonders.

Übrigens: Seit 2022 müssen Arbeitgeber auch bereits bestehende Verträge bezuschussen.

Aber Achtung: bAV-Verträge lassen sich nicht immer automatisch zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, denn einige Unternehmen haben ein eigenes Angebot. Unsere Experten bei der Kompass-Gruppe kennen die besten Möglichkeiten und Tipps, wie du deine betriebliche Altersvorsorge am unkompliziertesten regelst. 

Sich allein auf die gesetzliche Rente zu verlassen, macht heutzutage keinen Sinn mehr. Die Höhe der Renten wird in den nächsten Jahren weiter schrumpfen, denn immer weniger Erwerbstätige müssen immer mehr Rentner finanzieren. Um dir deinen Lebensstandard im Alter zu sichern, wird zusätzliche Vorsorge immer wichtiger.

Lass deswegen keine wertvolle Zeit verstreichen und mach einen Termin zu einem kostenlosen Beratungsgespräch aus. 

In wenigen Schritten zu deiner betrieblichen Altersvorsorge: So geht´s 

  1. Informiere dich bei deinem Chef oder der Personalabteilung, welches Angebot zur bAV es bei deinem Arbeitgeber gibt.
  2. Übernimmt dein Arbeitgeber die bAV zu 100% kannst du den Vertrag bedenkenlos annehmen.
  3. Gibt es kein Angebot zur bAV, kannst du deinen Arbeitgeber darauf hinweisen, dass dir eine betriebliche Altersvorsorge zusteht und seit 2019 mit 15% vom Arbeitgeber bezuschusst werden muss. 
  4. Verhandle dir, wenn möglich, einen größeren Zuschuss, damit es sich noch mehr lohnt. Dies kannst du beispielsweise auch in einer Gehaltsverhandlung ansprechen.
  5. Lass dich gerne von einem unserer Experten zur bAV beraten und erfahre, welche Angebote es gibt und zu dir persönlich passen.

Mit bAV Steuern sparen

Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur eine gute Möglichkeit, die Rentenlücke zu schließen – mit ihrer Hilfe kannst du auch Steuern sparen. Denn: Für Beträge bis zu 276 Euro im Monat fallen keine Sozialabgaben an, für Beträge bis zu 552 Euro keine Steuern. Ganz ohne Haken geht es natürlich nicht: Betriebsrenten müssen dafür bei der Auszahlung versteuert werden. Aber: bist du gesetzlich krankenversichert, musst du als Rentner den vollen Beitrag zur Krankenversicherung nur noch für den Teil der Rente bezahlen, der den Freibetrag von derzeit monatlich knapp 160 Euro übersteigt. 

Exkurs Lohngestaltung: Vorteile für Arbeitgeber

Auch als Arbeitgeber Steuern sparen und durch Ausschüttung bei den Mitarbeitern punkten? Zum Thema Lohngestaltung berät die Kompass Gruppe zusammen mit ihrem Partner der De-Be-Ko (Deutsches Berater Kontor) interessierte Unternehmen. Durch Steuervorteile und Sachbezüge kann der Arbeitgeber ein Budget von bis zu 2500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr frei machen. Dieses Geld kann dann direkt wieder in die Mitarbeiter reinvestiert werden und beispielsweise in Form einer bAV angeboten werden. So kann sich ein Arbeitgeber deutlich vom Wettbewerb abheben – ein nicht unwichtiger Punkt in Zeiten des War of Talents.

Der Arbeitgeber kann also Lohn-Nebenkosten einsparen und sich als attraktiver Arbeitgeber platzieren, wenn er die Steuerersparnis in Form einer bAV an seine Mitarbeiter weitergibt.

Das funktioniert übrigens bei jedem Unternehmen. Während diese Möglichkeiten den großen Unternehmen durchaus bewusst sind, haben insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen hier noch Aufklärungsbedarf. Gerne beraten wir auch deinen Arbeitgeber kostenlos und unverbindlich!

Der Ablauf bei Vers-Kompass

1. Kostenloses Erstgespräch

Du vereinbarst mit uns online einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch, in dem wir uns näher kennen lernen.

2. Aufarbeitung deiner Situation

Gemeinsam arbeiten wir deine persönliche Situation auf, um das bestmögliche Angebot für dich zu finden.

3. Ausgestaltung deiner betrieblichen Altersvorsorge

Am Ende gestalten wir deine betriebliche Altersvorsorge aus und du bekommst eine Übersicht der besten Anbieter inklusive unserer persönlichen Empfehlung.

FAQ – Alles Wichtige zur betrieblichen Altersvorsorge

Sicherlich hast du noch offene Fragen dazu, wie eine betriebliche Altersvorsorge überhaupt funktioniert. Hier haben wir die häufigsten Fragen und Antworten für dich zusammengefasst.

Ganz einfach: Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden und einen Zuschuss von seinem Arbeitgeber zu erhalten. Das gilt für unbefristet angestellte Mitarbeiter genauso wie für Teilzeitkräfte, Auszubildende oder Geschäftsführer.

Gute Frage, schwierige Antwort. Es kommt – wie immer – darauf an. In den meisten Fällen ist der kostenlose Zuschuss durch den Arbeitgeber eine sehr gute Sache – wenn dieser mindestens die verpflichtenden 15% beträgt. Je mehr Zuschuss, desto besser natürlich.

 

Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten die Rentenlücke zu schließen. Zum Beispiel durch einen staatlich geförderten Riester-Sparplan oder eine flexible, private Vorsorge. Unsere Experten beraten dich gerne und geben dir eine Einschätzung, was du dir und deinen persönlichen Anforderungen und Wünschen passt.

Übernimmt der Chef den gesamten Beitrag deiner bAV, brauchst du gar nicht lang zu überlegen. Du solltest das bAV-Geschenk auf jeden Fall mitnehmen. Zwar ist auf die spätere Rente Einkommensteuer fällig und für gesetzlich Krankenversicherte Abgaben an die Kranken- und Pflegeversicherung, dennoch lohnt es sich, denn du erhältst später eine Betriebsrente, ohne dafür selbst eingezahlt zu haben.

Was genau der Arbeitgeber verspricht, kann sich von Firma zu Firma unterscheiden. Frag am besten gleich bei deiner Personalabteilung nach.

Praktisch kannst du Teile Deines Bruttogehalts in einen geförderten bAV-Vertrag einzahlen – oft in eine spezielle Lebens- oder Rentenversicherung. Diese Finanzierungsform nennt sich Entgeltumwandlung, weil du als Arbeitnehmer aus dem Bruttogehalt sparst und mit diesen Beiträgen eine Rente aufbaust. Dadurch sparst du Steuern und Sozialabgaben, denn die Beträge gehen vom Bruttogehalt ab. Und umso weniger Bruttogehalt, umso weniger Abgaben. Unterm Strich bekommst du zwar etwas weniger Nettogehalt als vor der Entgeltumwandlung, aber hast einen deutlich höheren Beitrag für deine Altersvorsorge einbezahlt. Eine Win-Win-Situation sozusagen.

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